Aktualisiert: Januar 2026
Stell dir vor, du könntest die wirtschaftlichen Vorteile Dubais nutzen, ohne den Wohnsitz in Deutschland aufgeben zu müssen. Eine Firma in Dubai zu gründen, während du dich nicht aus Deutschland abmeldest und dort wohnhaft bleibst, ist nicht nur möglich, sondern auch für viele Unternehmer äußerst attraktiv. Dubai lockt mit einer dynamischen Wirtschaft, steuerlichen Anreizen und einem internationalen Geschäftsumfeld, das Unternehmer weltweit anzieht.
Doch dieser Schritt ist nicht frei von Herausforderungen. Die rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer solchen Unternehmung können komplex sein, besonders seitdem das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten am 1. Januar 2022 ausgelaufen ist. Dies bedeutet, dass Einkünfte aus deiner Dubai-Firma unter Umständen sowohl in den VAE als auch in Deutschland besteuert werden können.
In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Punkte, die du beachten musst, um in beiden Ländern rechtlich abgesichert zu sein und unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.
Disclaimer: Dieser Text stellt keine steuerliche Beratung dar und dient ausschließlich zu Informationszwecken. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird keine Haftung übernommen. Jegliche Haftungs- oder Verantwortungsansprüche sind ausgeschlossen. Bei individuellen steuerlichen Fragen wende dich sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
Das Wichtigste in Kürze:
🏢 Firma in Dubai mit Wohnsitz in Deutschland: Vorweg: ja, das geht, aber das bedeutet nicht automatisch, dass die Einkünfte der Firma nur im Ausland, bspw. Dubai, steuerpflichtig sind.
🌍 Doppelte Vorteile: Eine Firmengründung in Dubai bringt signifikante wirtschaftliche und steuerliche Anreize mit sich, benötigt jedoch eine präzise Planung hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Regelungen.
📑 Wahl der Unternehmensform und Lizenzierung: Die Auswahl der passenden Unternehmensform (z. B. Mainland Company, Einzelunternehmen, Freezone Company) und der korrekten Lizenzierung sind unabdingbar.
💼 Steuerliche Aspekte: Dubai ist attraktiv wegen der niedrigen Körperschaftsteuer (9 %) und der fehlenden Einkommenssteuer. Das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland könnte jedoch steuerliche Herausforderungen darstellen.
🏢 Nachweis der Geschäftstätigkeit: Es ist wesentlich zu demonstrieren, dass das Hauptgeschäft tatsächlich in Dubai geführt wird, um mögliche Steuerpflichten in Deutschland zu vermeiden.
🔍 Arbeitsrechtliche Regelungen in Dubai: Geschäftsführer und Mitarbeiter benötigen gültige Arbeitsvisa, und es müssen spezifische lokale Arbeitsgesetze in den Geschäftsverträgen berücksichtigt werden.
📈 Chancen und Risiken: Neben den Vorteilen wie steuerlichen Erleichterungen und strategischer Lage müssen Unternehmer kulturelle Unterschiede und rechtliche Komplexitäten beachten, um erfolgreich zu sein.
🛠️ Gründung in Dubai: Zu den Schritten gehören die Wahl der Rechtsform, die Lizenzierung basierend auf den Geschäftsaktivitäten und die Registrierung des Unternehmens beim Wirtschaftsamt Dubai (DED) oder in einer der vielen Freihandelszonen, die spezielle Vorteile bieten.
Grundlagen der Firmengründung in Dubai bei Wohnsitz in Deutschland

Voraussetzungen und Schritte zur Firmengründung in Dubai
Wenn du eine Firma in Dubai gründen möchtest, profitierst du von steuerlichen Vorteilen und einer dynamischen Wirtschaft. Hier sind die grundlegenden Voraussetzungen und Schritte:
- Wahl der Rechtsform: Die passende Rechtsform auszuwählen, ist unabdingbar. Beliebte Optionen sind die Limited Liability Company (LLC), Einzelunternehmen und verschiedene Arten von Partnerschaften.
- Lizenzierung: Abhängig von deiner Geschäftstätigkeit benötigst du eine spezifische Lizenz. Diese können Handels-, Industrie- oder Dienstleistungslizenzen sein.
- Registrierung: Die Registrierung deines Unternehmens erfolgt entweder beim Department of Economic Development (DED) oder in einer der vielen Freihandelszonen, die spezielle Vorteile bieten.
Folgende Dokumente sind notwendig: Passkopie, Businesspläne, bei ausländischen Gründern eventuell eine lokale Serviceagentur.
Rechtsformen von Unternehmen in Dubai
Die Wahl der Rechtsform deines Unternehmens hängt von der Art der Geschäftstätigkeit und deinen individuellen Bedürfnissen ab. Hier ein Überblick über die gängigsten Rechtsformen:
| Rechtsform | Beschreibung |
|---|---|
| Limited Liability Company (LLC) Sole Establishment | – für Geschäfte in Dubai – Gründung einer LLC oder Sole Establishment – Buchhaltungspflicht – Lizenzkosten circa 3.000 bis 4.000 Euro – Geschäftsführer Pflicht, Gesellschafter möglich – Kosten 7.000 bis 12.000 Euro – unlimitiertes Visa für Dubai – 9 % Körperschaftsteuer seit Juni 2023 – schnelle Gründung innerhalb von 2-3 Tagen, mit Dubai-auswandern |
| Einzelunternehmen | – Ideal für professionelle Dienstleistungen; erfordert einen lokalen Serviceagenten, wenn der Gründer ausländisch ist. |
| Freezone Company | – 100 % ausländisches Eigentum möglich – Einzahlung eines Stammkapitals ist meist nicht erforderlich – Keine Steuern für Freezone Firmen bei entsprechender Qualifikation – Buchhaltungspflicht – Kosten zwischen 5.000 und 10.000 Euro – Lizenzkosten abhängig von Aktivitäten und Wahl der Freezone – schnelle Gründung innerhalb von drei Tagen je nach Paket mit Dubai-auswandern – *Unternehmen nach Dubai verlagern: Bankkonto & Visum sind Pflicht |
Jede dieser Rechtsformen bietet spezifische Vorteile, die genau zu deinen Geschäftszielen und der Art der Tätigkeit passen sollten.
Steuerliche Aspekte die es zu beachten gilt:

Steuervorteile für Unternehmer in Dubai
Dubai bietet zahlreiche Steuervorteile, die es als Geschäftsstandort besonders attraktiv machen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:
- Keine Einkommenssteuer: ACHTUNG: Wenn du deinen Wohnsitz nach Dubai verlegst, fällt keine Einkommenssteuer für dich an. Dies kann zu erheblichen Einsparungen führen und dein verfügbares Einkommen erhöhen.
- 9 % Körperschaftsteuer: Unternehmen in Dubai unterliegen einer Körperschaftsteuer von nur 9 % für ortsansässige Unternehmen. Für Freezone-Unternehmen kann diese Steuer sogar entfallen, was aber im Einzelfall beurteilt werden muss. Am besten besprichst du das mit uns in einem kostenlosen Experten-Gespräch.
| Steuerart | Steuersatz in Dubai | Steuersatz in Deutschland |
|---|---|---|
| Einkommenssteuer | 0 % | Bis zu 45 % |
| Körperschaftsteuer | 0 – 9 % (375.000 AED Freigrenze) | 15 % – 30 % |
Diese Vergleichstabelle zeigt, wie attraktiv Dubai im Vergleich zu Deutschland sein kann, wenn es um die Besteuerung von Einkommen und Unternehmensgewinnen geht.
Hinweis: Die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland ist in diesem Falle auch nicht relevant für dich
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE
Ein kritischer Punkt bei der Firmengründung in Dubai ist die aktuelle Situation des fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Diese Faktoren musst du berücksichtigen:
- Nachweis des Geschäftssitzes: Dein Unternehmen muss nachweisbar seinen operativen Sitz in Dubai haben. Dies vermeidet die Gefahr der Doppelbesteuerung, da Einnahmen sonst möglicherweise sowohl in Dubai als auch in Deutschland steuerpflichtig sein könnten.
- Welteinkommensprinzip: Als in Deutschland ansässiger Unternehmer unterliegst du dem Welteinkommensprinzip, wonach weltweit erzielte Einkommen in Deutschland zu versteuern sind.
Es ist daher essenziell, dass der Geschäftsbetrieb in Dubai effektiv und nachweisbar geführt wird, um steuerrechtliche Konsequenzen in Deutschland zu vermeiden. Die folgende Auflistung zeigt dir, welche Maßnahmen hilfreich sein können, um deine steuerliche Situation zu optimieren:
- Führe ein gut dokumentiertes Geschäftskonto in Dubai inklusive Buchhaltung.
- Stelle einen Geschäftsführer in Dubai ein, sodass belegt ist, dass die geschäftlichen Aktivitäten von Dubai aus gesteuert werden.
- Sorge für eine feste Geschäftsadresse und nachweisbare Geschäftsaktivitäten in Dubai.
- Halte regelmäßige Geschäftstreffen in Dubai ab und dokumentiere diese entsprechend.
Diese Maßnahmen helfen dir, den steuerlichen Anforderungen beider Länder gerecht zu werden und deine steuerliche Belastung zu minimieren.
Firma in Dubai gründen und Wohnsitz in Deutschland – So könnte es aussehen:

Es verhält sich wie folgt: Die Firma in Dubai und deren Umsätze sind in Dubai steuerpflichtig – vorausgesetzt, man geht korrekt vor und die Geschäftsführung befindet sich vor Ort in Dubai (eigene Räumlichkeiten, und der in Deutschland lebende Gesellschafter ist nicht der Geschäftsführer). In diesem Fall schützt die Dubai-Gesellschaft und es gibt keine steuerpflichtige Betriebsstätte in Deutschland. Lediglich Auszahlungen an den Gesellschafter als Gewinnausschüttung sind in Deutschland steuerpflichtig und werden – wie GmbH-Ausschüttungen – bei freiwillig Versicherten in die Beitragsberechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbezogen, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Hinweis: Die damit verbundene Auslandsbeteiligung ist dem deutschen Finanzamt zu melden. Werden Geschäfte mit einer deutschen Gesellschaft durchgeführt, die dem Dubai-Gesellschafter gehört, werden diese Verträge und Geschäfte sicherlich genauer überprüft.
Weiterhin wichtig für die Zukunftspläne: Wenn der Gesellschafter später auswandert, unterliegt der Anteil in Dubai der Wegzugsbesteuerung. Sofern der Geschäftsführer in Deutschland ansässig ist, gilt die Dubai-Gesellschaft (Ort der Geschäftsleitung) in Deutschland als steuerpflichtig wie eine GmbH.
Dich interessiert das Thema und du möchtest individuellen Rat? Am besten besprichst du das mit uns in einem kostenlosen Experten-Gespräch.
Firma in Dubai gründen und Wohnsitz in Deutschland – Was ist der Ort der Geschäftsleitung?

Als Geschäftsleitung wird der Ort bestimmt, an dem sich der Mittelpunkt der (geschäftlichen) Oberleitung befindet. Dabei ist der Ort entscheidend, an dem diese Verhältnisse vorliegen. Der Verwaltungssitz der Firma spielt dafür keine Rolle.
Entscheidend ist, wo die für die Geschäftsführung notwendigen Maßnahmen getroffen und angeordnet werden – also wo der Geschäftsführer seinen Sitz hat. Es ist also entscheidend, wo die Geschäftsführertätigkeit entfaltet wird (Sitz des Geschäftsführers) und wo die Tagesgeschäfte vorgenommen werden. Der bloße Anteilseigner ist nicht schädlich, aber eine Firma im Ausland mit deutschem Geschäftsführer führt zu deutscher Steuerpflicht.
Entscheidend ist:
- die kaufmännische Leitung des täglichen Lebens
- die tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen (Geschäftsführer) Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt
Somit sind folgende Indizien entscheidungserheblich, damit keine deutsche Steuerpflicht entsteht:
- alleiniger oder überwiegender Einsatz vor Ort wohnhafter Geschäftsführer
- Geschäftsleitungssitzung ausschließlich vor Ort und regelmäßig
- ausreichende Dokumentation der Tätigkeit und des Ortes (Terminkalender, Fahrtenbuch)
Um eine Steuerpflicht der ausländischen Firma in Deutschland zu vermeiden, ist hierbei wichtig:
- alle Verträge, die die ausländische Firma abschließt, sind vor Ort (im Ausland) abgeschlossen
- Büroräume vor Ort (nicht zwingend notwendig, aber indizielle Funktion)
- Unterlagen sind vor Ort aufbewahrt
- Telefonanschluss vor Ort im Ausland
- Zahlungsverkehr im Ausland, in dem die Firma gegründet wurde
- Rechnungsstellung im Ausland
- Computeranlage vor Ort im Ausland
- Buchführungsarbeiten
Der Ort der Geschäftsleitung der ausländischen Firma kann daher im Ausland liegen, die Parameter dafür sind aber unbedingt einzuhalten. Darüber hinaus sind zwingend die erhöhten Mitwirkungspflichten in Deutschland und die Anzeigepflicht in Deutschland einzuhalten (eine Firmenbeteiligung im Ausland muss dem deutschen Finanzamt angezeigt werden).
Vorsicht: Eine Firma im Ausland kann aber, wenn die vorgenannten Indizien erfüllt sind, auch dann zu einer Besteuerung im Inland führen, wenn keine aktiven Einkünfte des § 8 I AStG vorliegen. Dies gilt für inländische Mutterunternehmen, inländische Anteilseigner, aber auch bei zwischengeschalteten ausländischen Gesellschaften.
- Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden.
- Sie erfasst die Gewinne aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen einer ausländischen Gesellschaft, die in einem Niedrigsteuerland ansässig ist und an der Inländer mehrheitlich beteiligt sind.
- Bei den Lieferungs- und Leistungsbeziehungen wird zwischen passiven und aktiven Tätigkeiten unterschieden.
- Nur der Gewinn aus einer passiven Tätigkeit wird in Deutschland dem Stpfl. hinzugerechnet und im Inland besteuert.
- Passive Einkünfte unterliegen auch dann in Deutschland der Hinzurechnungsbesteuerung, wenn sie in einer ausl. Freistellungs-Betriebsstätte erzielt werden.
Gründet oder erwirbt ein Steuerinländer eine juristische Person im Ausland, so schafft er dort ein eigenständiges Steuersubjekt.
Die Erträge dieser Gesellschaft wirken sich für die inländische Besteuerung nur dann aus, wenn sie durch Ausschüttung an den Steuerinländer gelangen. Ähnliches gilt beim Verkauf der Beteiligung. Bei einer Thesaurierung geht der deutsche Fiskus leer aus.
Die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7–14 AStG soll verhindern, dass unbeschränkt Steuerpflichtige ihre ausländischen Einkünfte auf eine steuerrechtsfähige Gesellschaft, die ihren Sitz in einem Niedrigsteuerland hat und im Inland nicht steuerpflichtig ist, übertragen und dadurch Steuervorteile erzielen.
Die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) erfassen unter bestimmten Vo- raussetzungen diesen Besteuerungsaufschub. Dies geschieht dadurch, dass sog. passive Einkünfte der ausländischen Gesellschaft unabhängig von der Art der Gewinnverwendung unmittelbar den inländischen Gesellschaftern zuzurechnen sind.
Durch eine derartige Hinzurechnung wird die Abschirmwirkung der ausländischen Gesellschaft von der deutschen Besteuerung beseitigt, da die ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung unterworfen werden.
Wenn du eine Firma im Ausland gründen möchtest, muss die Hinzurechnungsbesteuerung unbedingt beachtet werden! Bei manchen Tätigkeiten, die mit inländischen Anteilseignern verknüpft sind, scheidet dies schon von vornherein aus.
Es müssen vier Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein, damit die ausländischen Einkünfte beim inländischen Steuerpflichtigen angesetzt werden können:
- Es muss sich um eine ausländische Gesellschaft handeln.
- Sie muss durch inländische Gesellschafter beherrscht werden.
- Die ausländische Gesellschaft muss Einkünfte aus passivem Erwerb erzielen.
- Die passiven Einkünfte müssen niedrig besteuert werden.
Die Tatbestände der Hinzurechnungsbesteuerung wirken sich über § 20 Abs. 2 AStG auch auf Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften oder ausländischen Betriebsstätten aus. Rechtsfolge ist hierbei allerdings der Wechsel von der nach DBA eigentlich vorgesehenen Steuerfreistellung auf die Steueranrechnungsmethode.
Informationen und Hinweise von – Patric Böhle von der BaBo Tax Steuerberatungsges mbH
Wohnsitz und Arbeitsrecht
Ist ein Wohnsitz in Dubai für Unternehmer notwendig?
Um in Dubai eine Firma zu gründen, ist es nicht unbedingt erforderlich, dort auch zu wohnen. Du kannst deinen Wohnsitz in Deutschland behalten und dennoch von den steuerlichen Vorteilen in Dubai profitieren. Hier sind wichtige Punkte, die du beachten solltest:
- Geschäftsbetrieb in Dubai: Deine Firma muss nachweislich in Dubai tätig sein. Das beinhaltet, dass geschäftliche Aktivitäten und Entscheidungen tatsächlich dort stattfinden.
- Regelmäßige Präsenz: Es empfiehlt sich, regelmäßige Aufenthalte in Dubai zu planen, um die geschäftlichen Anforderungen persönlich zu überwachen und zu dokumentieren.
- Lokaler Geschäftssitz: Stelle sicher, dass deine Firma einen fixen Geschäftssitz in Dubai hat, der als solcher nachweisbar ist.
Arbeitsrechtliche Regelungen in Dubai
Die arbeitsrechtlichen Bedingungen in Dubai sind im Vergleich zu vielen anderen Ländern unternehmensfreundlich gestaltet. Hier sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind:
Arbeitsvisa
- Visa-Anforderungen: Unternehmer und ihre Mitarbeiter benötigen gültige Arbeitsvisa, die von der in Dubai ansässigen Firma beantragt werden müssen.
- Einreise und Aufenthalt: Mit einem Arbeitsvisum bist du berechtigt, in Dubai zu arbeiten und dich dort aufzuhalten.
Tabelle: Visa-Verfahren
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| Antragstellung | Eingereicht von der Firma |
| Dokumentenprüfung | Nachweise notwendig (z.B. Passkopien, Fotos) |
| Bearbeitung & Ausgabe | Üblicherweise innerhalb weniger Tag mit uns als dein Partner. |
- Lokale Gesetze: Arbeitsverträge müssen den lokalen Gesetzen entsprechend gestaltet werden. Dies gilt sowohl für die Vertragsgestaltung als auch für Endbestimmungen wie Kündigungsfristen und Abfindungen.
- Vertragsspezifikationen: Detaillierte Jobspezifikationen und Arbeitsbedingungen sollten klar definiert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Checkliste für Arbeitsverträge
- Vertragsdauer
- Kündigungsregeln
- Gehaltsvereinbarungen
- Arbeitszeiten und Überstundenregelungen
Indem du diese Informationen beachtest und deine geschäftlichen sowie rechtlichen Strukturen entsprechend anpasst, kannst du in Dubai erfolgreich unternehmerisch tätig sein, ohne deinen deutschen Wohnsitz aufgeben zu müssen.
Risiken und Vorteile
Chancen der Firmengründung in Dubai
Die Gründung einer Firma in Dubai eröffnet dir beachtliche Chancen, die besonders hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Standortvorteile interessant sind:
- Steuerliche Vorteile: In Dubai zahlst du keine Einkommens- und Körperschaftsteuer. Dies erhöht die finanzielle Attraktivität deines Unternehmens beträchtlich.
- Strategische Lage: Dubai agiert als globales Drehkreuz mit exzellenten Verbindungen zu Märkten in Asien, Europa und Afrika, was es zu einem idealen Standort für international ausgerichtete Geschäfte macht.
- Moderne Infrastruktur: Du profitierst von einer State-of-the-Art Infrastruktur und fortschrittlichen Geschäftseinrichtungen, die eine effiziente und effektive Geschäftsführung ermöglichen.
Mögliche Risiken und wie man sie minimiert
Obwohl die Firmengründung in Dubai viele Vorteile bietet, gibt es auch spezifische Risiken, die es zu berücksichtigen gilt. Hier sind die Hauptpunkte mit Tipps, wie du sie minimieren kannst:
- Rechtliche Komplexität: Die Regelungen können sehr kompliziert sein. Es ist ratsam, eine professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um fehlerhafte Konfigurationen zu vermeiden.
| Risiko | Minimierungsstrategie |
|---|---|
| Rechtliche Komplexität | Inanspruchnahme professioneller rechtlicher Beratung durch unsere Partneranwälte. |
- Fehlende Doppelbesteuerungsabkommen: Ohne ein solches Abkommen ist es entscheidend, dass deine Firma nachweislich operativ in Dubai tätig ist, um steuerliche Nachteile in Deutschland zu vermeiden.
| Risiko | Minimierungsstrategie |
|---|---|
| Fehlende Doppelbesteuerungsabkommen | Sicherstellung, dass das Unternehmen aktiv in Dubai tätig ist. (mithilfe unserer Expertise) |
- Kulturelle Unterschiede: Es ist wichtig, dass du dich mit den kulturellen Gepflogenheiten und Geschäftspraktiken in den VAE vertraut machst, um potenzielle Missverständnisse zu vermeiden.
| Risiko | Minimierungsstrategie |
|---|---|
| Kulturelle Unterschiede | Verständnis und Anpassung an lokale Kulturen und Praktiken – Werde Teil unseres Inner-Circles und vernetze dich mit anderen erfolgreichen deutschen Unternehmern. |

Durch strategische Planung und Nutzung von Fachwissen kannst du diese Herausforderungen meistern und die Errichtung deiner Firma in Dubai erfolgreich gestalten.
Fazit
Wenn du eine Firma in Dubai gründen und gleichzeitig deinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten möchtest, ist es essenziell, dass du dich über die spezifischen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen informierst. Die Vorteile wie steuerliche Erleichterungen und die strategische Positionierung in Dubai sind verlockend, doch erfordern sie eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung deiner Geschäftstätigkeiten. Stelle sicher, dass du die notwendigen Arbeitsvisa beantragst und deine Verträge den lokalen Gesetzen entsprechen. Mit dem richtigen Ansatz und einer klaren Strategie kannst du das Beste aus beiden Welten nutzen: die dynamische Geschäftsumgebung Dubais und die stabile Lebensqualität in Deutschland. Nutze die Chancen, die sich bieten, und minimiere die Risiken durch fundiertes Wissen und sorgfältige Planung.
Häufig gestellte Fragen:
Was kostet es, eine Firma in Dubai zu gründen?
Die Kosten variieren von deinem Vorhaben, der Lizenz, den Aktivitäten und der Aufstellung, die du benötigst, um am besten aufgestellt zu sein. In unserem kostenlosen Erstgespräch können wir das im Detail besprechen und dir eine realistische Einschätzung geben.
Warum Firmensitz in Dubai?
Die Hauptgründe für einen Firmensitz in Dubai sind:
- Keine Einkommenssteuer und sehr geringe Körperschaftsteuer (9 %)
- Strategisch günstige Lage als Handelsdrehscheibe
- Moderne Infrastruktur und internationales Netzwerk aller Branchen
Wie viel Startkapital für Dubai?
Die Mindestkapitalanforderungen variieren, aber es ist in den meisten Fällen eine Mindestkapitaleinlage erforderlich. Auch wenn du mit 0 Euro Stammeinlage starten kannst, empfehlen wir dir eine Mindeststammeinlage ähnlich wie bei einer deutschen GmbH von 25.000 Euro.
Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai?
Nein, es gibt derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), zu denen Dubai gehört. Dies kann zur Doppelbesteuerung führen, wenn die Firma nicht eindeutig in Dubai operiert.

